Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Sonstiges
25.06.2024
Sonstiges
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2024
Sonstiges
06.09.2023
Sonstiges
05.09.2023
Eröffnungen
15.06.2023
Sicherungsmaßnahmen
03.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.01.2020 bis zum 31.12.2020
26.02.2020
Neueintragungen